Auch in Coburg und Kronach gab es Opfer
Anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Koalitionsgesetzentwurfes zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen in der Strafrechtspflege erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Carl-Christian Dressel, MdB:
„Siebzig Jahre nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde heute die letzte Opfergruppe der NS-Militärjustiz, die der so genannten Kriegsverräter, rehabilitiert. Wir haben mit unserem Koalitionspartner während der Beratungen in der Sache hart gerungen. Zu sehr war zunächst die Vorstellung vorherrschend, ,Kriegsverräter´ hätten ihren Kameraden oder der Zivilbevölkerung geschadet. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen ist aber deutlich geworden, dass die Aufnahme des sogenannten Kriegsverrats in das NS-Aufhebungsgesetz geboten war. Der Straftatbestand des ,Kriegsverrats’ war aufgrund der Weite der Tatbestandsvoraussetzungen und wegen der ausnahmslosen Androhung der Todesstrafe mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Darüber hinaus wurde bis zum heutigen Tage in keinem einzigen Fall nachgewiesen, dass als Kriegsverräter Verurteilte eigennützig ihre Kameraden verraten haben. NS-Verurteilungen wegen Kriegsdienstverweigerung, Fahnenflucht und ,Wehrkraftzersetzung’ kommt keine Rechtswirksamkeit zu, weil sie von Anfang an Unrecht darstellten. Sie wurden von Richtern gefällt, die nicht unabhängig waren. Der ,Kriegsverrat’ bildet dabei keine Ausnahme. Auch in unserer heimischen Region gab es Opfer der Nazi-Militärjustiz:
Widerstandskämpfer wie Georg Alexander Hansen 1944. Anfang April 1945 wurden in Coburg und Kronach vom ,fliegenden Standgericht Helm´ zahlreiche Opfer wegen Fahnenflucht, Kriegsverrat und anderer Anschuldigungen ,verurteilt’.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden schätzungsweise in Deutschland insgesamt 30.000 Todesurteile gefällt, ca. 20.000 vollstreckt.
Ich freue mich sehr darüber, dass mit dem heute verabschiedeten Gesetz nun auch die Ehre der letzten Opfergruppe wieder hergestellt wird.“